Dem allgemeinen Trend der Kieferorthopäden, nur noch auf Privatrechnung zu behandeln, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt jüngst eine Absage: "Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig. Es ist nicht zulässig, wenn Kieferorthopäden die Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten nicht mehr auf Chipkarte sondern nur noch auf Privatrechnung vornehmen wollen. Kieferorthopäden als Vertragszahnärzte der Krankenkassen sind verpflichtet, die kieferorthopädische Versorgung sicher zu stellen.“
Dieser aktuellen Verlautbarung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zu Folge dürfen Patientinnen und Patienten also nicht von Seiten des behandelnden Kieferorthopäden zu Privatabrechnungen gedrängt werden.