Die Sparkasse Stralsund hat nun Klagen gegen das Finanzministerium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angestrengt. Die Klagen richten sich gegen die Aufhebung des Verwaltungsrats-Beschlusses zur Prüfung des Verkaufs des städtischen Kreditinstitutes an einen privaten Investor sowie gegen eine Anforderung von Sparkassenauskünften durch das Ministerium.
Die Stralsunder Bürgerschaft hatte im Dezember beschlossen, den Verkauf prüfen zu lassen. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern reagierte Anfang dieser Woche mit der Aufhebung dieses Beschlusses. Der Verkauf einer Sparkasse sei unrechtmäßig, demnach sei auch die Prüfung dieses Vorhabens rechtswidrig.
Der Schweriner Landtag brachte im Anschluss an die Aufhebung des Beschlusses eine Gesetzesänderung auf den Weg, mit der ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute rechtlich verhindert werden soll.
Das deutsche Bankensystem sieht bislang keine Übernahmemöglichkeiten zwischen den verschiedenen Säulen des deutschen Bankensektors vor.