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Politische Order: Kein Verkauf der Stralsunder Sparkasse 

Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Beschluss der Hansestadt Stralsund aufgehoben, den Verkauf der lokalen Sparkasse prüfen zu lassen. Der Verkauf einer Sparkasse sei nach geltendem Recht nicht möglich, demnach sei auch die Prüfung dieses Vorhabens rechtswidrig. Dem Oberbürgermeister der Hansestadt, Harald Lastovka, sei nach Reuters-Angaben eine entsprechende Beanstandung des Schweriner Innenministeriums zugestellt worden.



Lastovka will dem Erlös aus dem Verkauf der Sparkasse Stralsund den Etat der Hansestadt sanieren. Durch die geplante Neuordnung der Landkreise steht das Kreditinstitut nun jedoch eher vor einer Zwangsfusion mit einer benachbarten Sparkasse, die der Hansestadt kein Geld in die leeren Kassen spielen würde. Für die Stralsunder Sparkasse hatten in den vergangenen Monaten mehrere Privatbanken reges Kaufinteresse angemeldet.



Der Fall Stralsund hatte bundesweit Interesse hervorgerufen und eine erneute Diskussion um Konsolidierung und Bankenfusionen in der deutschen Kreditwirtschaft angetreten, da gegebenenfalls erstmals eine öffentlich-rechtliche Sparkasse zum Verkauf an private Investoren bzw. Privatbanken gestanden hätte. Das deutsche Bankensystem sieht bislang keine Übernahmemöglichkeiten zwischen den verschiedenen Säulen des deutschen Bankensektors vor.

 

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