Nach einem jetzt im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf soll der Verbraucherschutz im Online-Finanzgeschäft gestärkt werden. Wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt, soll künftig besser geschützt werden.
Wie die Informationsplattform der Bundesregierung mitteilte, sollen die Anbieter zu umfassender Information verpflichtet werden; außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht haben, wie es beispielsweise im Versandhandel bereits besteht. Nach den Plänen des Bundeskabinetts wird für Streitfälle eine eigens hierfür eingerichtete Schlichtungsstelle bei der Bundesbank angedacht.
Ausgeschlossen von diesem Widerrufsrecht ist jedoch der Kauf von Aktien und anderen handelbaren Wertpapieren per Telefon oder Mausklick.