Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz dürfen rezeptfreie Arzneimittel seit Anfang des Jahres grundsätzlich nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, kann der Arzt nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben.
Die Entscheidung liegt allein beim Arzt (so genannte Übergangsregelung). Das hat das Bundesgesundheitsministerium erst vor kurzem klargestellt. Bis zum 31. März dieses Jahres soll der neue Gemeinsame Bundesausschuss, der in den vergangenen Tagen beispielsweise die Zuzahlungsregeln für chronisch Kranke beschlossen hat, eine Liste aufstellen, in der verschreibungsfreie Medikamente stehen, die bei schweren Erkrankungen therapeutisch unbedingt erforderlich sind. Nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel, die auf dieser Ausnahmeliste stehen, können dann auf Kassenrezept verordnet werden.
Bis diese Liste veröffentlicht wird, sieht das Gesetz die so genannte Übergangsregelung vor. Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel weiterhin auf Kassenrezept verordnen, wenn das aus medizinischer Sicht notwendig ist, teilte jetzt das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Ärzte müssen die Verordnung lediglich in der Patientenakte begründen, dafür reicht die Diagnose.