Die Krankenkasse SECURVITA hat sich vor Gericht gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) durchgesetzt und wird nun ihren Beitrag von 14,5 Prozent auf 12,9 Prozent senken. Der Haushaltsplan der SECURVITA für 2004 mit dem Beitragssatz von 12,9 Prozent ist rechtens, entschied das zuständige Sozialgericht Lübeck. Das BVA als Kassenaufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Beitragssenkung in vollem Umfang zu genehmigen (Aktenzeichen S 9 KR 90/04 ER).
Im Vorfeld hatte das BVA die Entlastungswirkungen durch die Gesundheitsreform geringer angesetzt und die Beitragsreduzierung abgelehnt. Dagegen rief die SECURVITA
Krankenkasse das Gericht an, um die Beitragsenkung zeitnah durch einstweilige Anordnung durchzusetzen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass eine "zeitnahe Entlastung der Versicherten" vom Gesetzgeber gewollt sei. Die SECURVITA BKK habe die Einsparungen durch die Gesundheitsreform im Detail aufgeführt und belegt. Das Gericht stellte keine Fehleinschätzungen der SECURVITA Krankenkasse bei der Aufstellung des Haushalts für 2004 fest.